Der Weg zu einer annehmenden Elternschaft in zwei Schritten

1. Die Qualifikation

In individuell gestalteten Gesprächen lernen sich interessierte Menschen und Netzwerk Leichter Leben intensiv kennen. Im Vordergrund der Gespräche stehen neben den zu erwartenden Herausforderungen stets Ihre Ressourcen, Ihr Helfernetzwerk und Ihre Potentiale. Die Klärung Ihrer Wünsche und Vorstellungen an das Pflegeverhältnis, an das Pflegekind und an die Zusammenarbeit mit Netzwerk Leichter Leben ist für uns von zentraler Bedeutung.

Charaktereigenschaften wie Kooperationsbereitschaft, Anpassungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Humor haben sich als besonders hilfreich erwiesen, um sich auf ein fremdes Kind mit seiner ganz besonderen Lebensgeschichte einzulassen.

Folgende Nachweise sind außerdem notwendig:

  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Ärztliches Attest

2. Die Vermittlung

Das zuständige Jugendamt stellt nach Rücksprache mit uns zunächst umfassende Informationen zu dem Kind, das für Sie in Frage kommen könnte, zur Verfügung. Diese Information geben wir an Sie weiter. Wenn Sie einverstanden sind, beginnt jetzt der achtsame, individuell abgestimmte Kennenlernprozess. Können am Ende alle Beteiligten dem Pflegeverhältnis vertrauensvoll zustimmen, zieht das Kind bei Ihnen ein. Das Familienleben beginnt.

Die Begleitung

Mit dem Start ins Familienleben zeigen sich auch erste Herausforderungen des Zusammenlebens. Wir unterstützen Sie dabei und bleiben an Ihrer Seite. Bei allen auftretenden Fragen und Herausforderungen während des Pflegeverhältnisses können Sie auf unsere Begleitung vertrauen, die wir respektvoll und individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. In Krisen und Konfliktsituationen haben Sie feste Ansprechpartner, die Sie auf Augenhöhe begleiten und durch eine ressourcen- und lösungsorientierte Arbeitsweise darin unterstützen, die für sie passende Lösung im Umgang mit der Situation zu finden. Die enge Kooperation mit Jugendamt, Schulen, Ausbildungsstätten, Therapeutinnen/Therapeuten und anderen Einrichtungen gehören ebenso zu unseren Aufgaben, wie die Vor- und Nachbereitung möglicher Umgangskontakte mit der Herkunftsfamilie.

Finanzielle Unterstützung

Gemäß §§ 33, 39 SGB VIII steht Ihnen als Pflegeperson ein Pflegesatz zu, welcher die Unterhaltskosten des Kindes, sowie einen Wertschätzungsbeitrag für Ihre Erziehungsleistung umfasst.

Neugierig geworden?

Dann kontaktieren Sie uns. In einem persönlichen Gespräch lernen wir uns gegenseitig kennen. Gern bieten wir an, bei Ihnen zu Hause in lockerer, vertrauter Atmosphäre mit interessierten Freunden oder der gesamten Familie einen Infoabend durchzuführen. Hierbei klären wir die drängendsten Fragen sowie die gängigsten Vorurteile. Wir erläutern, weshalb das Lebenskonzept Pflegefamilie – aus unserer Sicht – ein so hohes Potential besitzt.